Preise

Upper page: Anhänger-Verleih

Kühlanhänger / Wochenendpreise // Kastenanhänger / Wochenendpreise:
(die Wochenendpreise fallen an, wenn der Mietzeitraum in der Zeit von Freitagmittag / 12.00 Uhr bis Montagmittag / 12.00 Uhr liegt bzw. in dieser Zeit beginnt oder endet)

€ 10 / 15 // 10 / 15 je angefangene Stunde Mietdauer (zzgl. 19 % MwSt)

€ 80 / 100 // 70 / 90 für 8 bis 24 Stunden Mietdauer (zzgl. 19 % MwSt)

€ 145 / 180 // 130 / 160 für 2 Tage Mietdauer (zzgl. 19 % MwSt)

€ 190 / 240 // 170 / 215 für 3 Tage Mietdauer (zzgl. 19 % MwSt)

€ 60 / 70 // 55 / 65 für jeden weiteren Tag (zzgl. 19 % MwSt)

€ 400* / 400* // 300* / 300* für jeweils 1 Woche (7 unmittelbar aufeinander folgende Tage + immer je angefangene Woche / incl. 19 % MwSt)

Wichtige Hinweise:

01. Kaution: € 200 in bar

02. Zugfahrzeug mit Fahrer können bereit gestellt werden. Für die Zurverfügungstellung eines Zugfahrzeugs mit Fahrer können zusätzliche Kosten entstehen, die gesondert zu erfragen sind.

03. Anlieferung (von 28197 Bremen zum Mieter bzw. Nutzungsort) / Rückholung (vom Mieter bzw. Nutzungsort nach 28197 Bremen) der Anhänger nach Absprache immer möglich. Bei einer Mietdauer von bis zu 3 Tagen ist die Anlieferung / Rückholung kostenpflichtig und richtet sich nach den jeweils aktuell geltenden Frachtpreisen. Bei einer Mietdauer von mehr als 3 Tagen können die Anhänger im Umkreis von 20 km von 28195 Bremen kostenfrei angeliefert werden. Bei größerer Entfernung ist die Anlieferung / Rückholung kostenpflichtig. Anlieferungs- bzw. Rückholungspreise müssen gesondert erfragt werden.

04. Anhänger sind haftpflichtversichert. Vollkaskoversicherung kann auf Wunsch vermittelt werden, vorausgesetzt, dass dies seitens des Kfz-Versicherers nicht abgelehnt wird.

05. Bei allen zur Verfügung stehenden Anhängern handelt es sich um verschließbare Kastenanhänger. Im Falle, dass aus Auslastungsgründen ein Kühlanhänger für Transporte etc. übergeben wird, die nicht gekühlt erfolgen sollen, ist die im Anhänger vorhandene Kühlmaschine vom Mieter nicht nutzbar und wird vom Vermieter verschlossen. Wird bei Anhänger Rückgabe vom Vermieter festgestellt, dass die Kühlmaschine doch genutzt wurde oder genutzt worden sein kann, hat der Mieter die Differenz bzgl. der v. g. Preise für die Vermietung eines Kühlanhängers zu bezahlen und diese wird von der Kaution in Abzug gebracht.

06. Zahlung bei Vertragsabschluss bzw. Reservierung. Vermietung nur bei Vorauszahlung des Mietpreises für die voraussichtliche bzw. reservierte Mietdauer. Für Nachbuchungen gelten die v. g. Einzelpreise für die dann weitere Mietzeit. Nachbuchung nur möglich, wenn vor Ablauf der bereits bezahlten Mietdauer die Nachmietzeit im Voraus bezahlt wurde. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind im Einzelfall möglich.

07. Maßgebend für die Festsetzung des Mietpreises ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Reservierung.

08. Bei Rücktritt vom Mietvertrag oder nicht erfolgender Übernahme ist der vereinbarte Mietpreis für die reservierte Mietdauer trotzdem zu bezahlen. Der Vermieter wird sich bemühen den dann wieder frei gewordenen Anhänger auch anderen Mietern anzubieten, was den Mieter aber grundsätzlich nicht von der Zahlungspflicht entbindet.

09. Bei Vertragsabschluss bzw. Reservierung, spätestens aber bei Anhängerübergabe wird zwischen dem Vermieter und Mieter ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen. Der Mieter erhält nach Vertragsende und Anhängerrückgabe eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt per Post zugesandt. Der gemietete Anhänger darf nur vom im Mietvertrag genannten Mieter transportiert bzw. betrieben werden. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Spätestens bei Übergabe des Anhängers muss der Mieter dem Vermieter einen gültigen Personalausweis und eine gültige Fahrerlaubnis vorlegen.

10. Jederzeitige Änderungen ohne Ankündigung, sowie Irrtum + Schreibfehler vorbehalten.
Stand: 2011-07-29-11-43

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